28.06.2018 · Fachbeitrag · Fristberechnung
Ist Silvester einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen?
| Am 31.12. eines jeden Jahres begegnet man an vielen Nachtbriefkästen von Gerichten Rechtsanwälten, die schnell noch zum Jahresende ablaufende Fristen mit einer Klage unterbrechen wollen. Aber laufen an Silvester wirklich Fristen ab, oder ist Silvester ggf. einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen, mit der Folge, dass die Fristen erst am nächsten Arbeitstag, also am 2.1. des folgenden Jahres ablaufen würden? Mit der Frage hat sich jetzt der BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde auseinandergesetzt. |
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