· Fachbeitrag · Fristen
Arbeitsüberlastung rechtfertigt stets verlängerte Berufungsbegründungsfrist
| Darf ein Anwalt regelmäßig erwarten, dass ihm das Gericht für eine Berufungsbegründung mehr Zeit gibt, weil er überlastet ist? Das darf er, sagt der BGH. Und er ist auch nicht verpflichtet, sich anschließend genauer bei Gericht zu erkundigen (20.2.18, VI ZB 47/17, Abruf-Nr. 200538 ). |
Der BGH hat klargestellt, dass das Gericht die Anforderungen an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Erfolg eines Antrags auf Verlängerung dieser Frist nicht überspannen darf (vgl. Senatsbeschluss 30.5.17, VI ZB 54/16, Abruf-Nr. 194758). Was heißt das nun konkret für den Anwalt?
Das Gericht darf vom Anwalt also nicht verlangen, dass er genauer vorträgt, worin die Arbeitsüberlastung konkret liegt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig