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  • · Fachbeitrag · Fristen

    Arbeitsüberlastung rechtfertigt stets verlängerte Berufungsbegründungsfrist

    | Darf ein Anwalt regelmäßig erwarten, dass ihm das Gericht für eine Berufungsbegründung mehr Zeit gibt, weil er überlastet ist? Das darf er, sagt der BGH. Und er ist auch nicht verpflichtet, sich anschließend genauer bei Gericht zu erkundigen (20.2.18, VI ZB 47/17, Abruf-Nr. 200538 ). |

     

    Der BGH hat klargestellt, dass das Gericht die Anforderungen an die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Erfolg eines Antrags auf Verlängerung dieser Frist nicht überspannen darf (vgl. Senatsbeschluss 30.5.17, VI ZB 54/16, Abruf-Nr. 194758). Was heißt das nun konkret für den Anwalt?

     

     

    Das Gericht darf vom Anwalt also nicht verlangen, dass er genauer vorträgt, worin die Arbeitsüberlastung konkret liegt.