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Kurierdienste für Anwälte sind praktisch, aber …
| Kurierdienste können z. B. über den Anwaltverein oder über Fächer bei Gerichten organisiert sein. Grundsätzlich darf man sich dabei auf die „Nächste-Werktag-Regel“ verlassen, wie bei regulär verschickter Post auch. Direkt von einer Zustellung am gleichen Tag darf allerdings nicht ausgegangen werden. |
Der Grundsatz ist bekannt: Ein Anwalt darf sich darauf verlassen, dass werktags aufgegebene Post den Empfänger am folgenden Werktag erreicht (AK 16, 73). Dies hat der BGH auch für Kurierdienste bestätigt (10.3.11, VII ZB 28/10; vgl. 12.9.13, V ZB 187/12). Ausnahme: Es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist.
Auch bei einem Amtsgericht kann ein Fach eingerichtet sein, in das Schriftsätze für das Berufungsgericht eingelegt und dann von einem privaten Kurierdienst weitergeleitet werden. Dürfen Anwälte dieses Fach praktisch auch benutzen, hat das Gericht insoweit einen Botendienst eröffnet. Auf diesen darf der Anwalt dann ebenso vertrauen, wie auf die Dienste der Deutschen Post AG. Wird das Fach täglich geleert, darf der Anwalt davon ausgehen, dass eine Berufungsschrift am Folgetag beim Berufungsgericht eingeht (BGH 9.10.07, XI ZB 4/07).
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