28.11.2018 · Fachbeitrag · Fristenberechnung
Kanzleikalender muss „fristentauglich“ sein
| Fristenkalender müssen nicht nur gesetzliche Feiertage ausweisen, sondern auch regionale Ausnahmen. Der BGH sagt: Findet sich kein Hinweis, dass Mariä Himmelfahrt in Bayern nur eingeschränkt gilt, ist der Kalender ungeeignet. Außerdem: Solche Hinweise müssen auch gut leserlich und dürfen nicht zu übersehen sein (27.7.17, III ZB 76/16, Abruf-Nr. 195962 ). |
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