· Fachbeitrag · Fristenmanagement
Post-Einlieferungsbelege beweisen Versand
von Christian Noe B. A., Göttingen
| Wie beweiskräftig ist ein Einlieferungsbeleg, wenn ein Anwalt ein Einschreiben aufgibt? Das OVG Sachsen-Anhalt hat insofern anwaltsfreundlich entschieden und noch einmal erläutert, dass sich Anwälte auf die üblichen Postlaufzeiten verlassen dürfen. Dies gilt auch für Zeiträume mit hohem Postaufkommen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
In einem Verwaltungsrechtsstreit kam es zwischen den Parteien zum Streit darüber, ob ein Anwalt von einer schnellen Zustellung seines Schriftsatzes per Einschreiben ausgehen darf, wenn er dies zum Wochenende und noch dazu kurz vor Filialschluss einliefert. Die Post gebe keine Laufzeitgarantie, sodass nach Ansicht der Gegenseite von drei Werktagen zwischen Aufgabe und Zustellung auszugehen sei. Werde ein Einlieferungsbeleg der Post mit handschriftlichen Angaben vorgelegt, sei nicht klar, wer diese eingetragen hat. Das OVG Sachsen-Anhalt sah dies anders (26.9.22, 1 O 76/22, Abruf-Nr. 234752).
Relevanz für die Praxis
Trotz beA-Pflicht kann es geschehen, dass anwaltliche Korrespondenz (z. B. mit originalen Titeln) postalisch auf die Reise geht. Ein Einlieferungsbeleg kann als Mittel zur Glaubhaftmachung gelten, auch wenn dieser zunächst nichts darüber aussagt, was letztendlich in dem aufgegebenen Briefumschlag enthalten war. Wenn eine Partei allerdings nur pauschal behauptet, ein Beleg habe keine Beweiskraft, genügt dies nicht ‒ zumal, wenn das behauptete Schreiben zeitlich so bei Gericht eingeht, dass der Zeitraum zum Einlieferungstag in der Filiale passt. Dass eine Zustellung am nächsten Werktag erfolgt, darf ein Anwalt zudem auch in Zeiten mit erhöhtem Postaufkommen erwarten, z. B. vor den Weihnachtsfeiertagen.
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