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  • · Nachricht · Fristwahrung

    Klare Anweisung an Bürokraft: Frist gehört in den Kalender

    | Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung an die Bürokraft, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann (BGH 26.11.3, II ZB 13/12, Abruf-Nr. 140102 ). |

     

    Soweit die Rechtsprechung Erledigungsvermerke des Büropersonals zu den jeweils in den Handakten eingetragenen Fristen fordert, soll sichergestellt werden, dass die Fristen tatsächlich eingetragen sind und dem Anwalt eine entsprechende Kontrolle anhand der Handakten möglich ist. Erfolgt ein Erledigungsvermerk in der Handakte, bevor die Frist im Kalender eingetragen wird, besteht die Gefahr, dass die Gegenkontrolle versagt.

    Quelle: ID 42489425