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  • · Nachricht · Fristwahrung

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Auszubildende?

    | Die Faxübermittlung fristwahrender Schriftsätze darf einem Auszubildenden nur übertragen werden, wenn dieser mit einer solchen Tätigkeit vertraut ist und eine regelmäßige Kontrolle seiner Tätigkeit keine Beanstandungen ergeben hat ( BGH 12.9.13, III ZB 7/13 ). |

     

    Bei Fehlen einer konkreten Einzelanweisung müssen allgemeine organisatorische Regelungen in der Anwaltskanzlei bestehen, die die Beachtung dieser Voraussetzungen und eine wirksame Kontrolle der Faxübermittlung durch den Auszubildenden gewährleisten.

     

    Lesen Sie weiter unter Abruf-Nr. 133216

    Quelle: ID 42360642