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  • 07.05.2014 · Fachbeitrag · Gebühren

    Abgewiesene Stufenklage bleibt komplett Verfahrensgegenstand

    | Für die Festsetzung des Streitwerts einer Stufenklage nach § 44 GKG ist immer auf die Vorstellungen des Klägers zu Beginn der Instanz abzustellen, auch wenn der Leistungsanspruch später nicht weiter verfolgt wird und die Stufenklage damit „stecken geblieben“ ist. |