· Fachbeitrag · Gerichtstermin
Optimale Terminorganisation für Ihre Kanzlei
von Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz
| Kommt Ihnen dieser Vorgang bekannt vor? Die Ladung geht ein, der Termin wird notiert, der Mandant informiert und die Akte dem Anwalt am Termintag vorgelegt oder digital verfügt. Ggf. wird noch eine Wiedervorlage eingetragen, damit der Gerichtstermin vorbereitet werden kann. In vielen Kanzleien läuft es so ab ‒ perfekt ist das allerdings nicht und birgt Haftungsrisiken. Der Beitrag zeigt deshalb die optimale Terminorganisation und bietet einen hilfreichen Leitfaden ‒ egal, ob Sie als Anwalt oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter gerade erst beginnen der als Erfahrener Ihren Ablauf kontrollieren und optimieren wollen. |
Mit dem Eingang der Ladung beginnt Fristenmanagement
Notieren Sie sich den Gerichtstermin und etwaig gesetzte Fristen, die sich aus der Ladung ergeben und mit der Zustellung in Gang gesetzt werden. Gewöhnen Sie sich an, zwei Fristen für vorbereitende Schriftsätze einzutragen:
- Enthält der Schriftsatz neue Tatsachen oder neues Vorbringen, ist er so frühzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Sonst droht die Präklusion (§ 296 ZPO).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig