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  • · Nachricht · Gesetzesänderung

    Ab Samstag gelten neue Informationspflichten

    | Ab dem 1.11.14 müssen Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, neue Darlegungs- und Informationspflichten beachten. Das bringen der neu eingefügte § 43d BRAO und das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit sich. |

     

    § 43d BRAO verlangt bei der Geltendmachung von Forderungen die Angabe des Forderungsgrunds sowie bei Verträgen eine konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und die Nennung des Datums des Vertragsschlusses. Der Rechtsanwalt soll daneben auch auf Anfrage über die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses informieren.

     

    Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 15/2014 vom 24.10.2014

    http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2014/ausgabe-15-2014-v-24102014.news.pdf 

    Quelle: ID 43035509