07.04.2016 · Fachbeitrag · Gesetzesnovelle
Die wichtigsten Änderungen im „UWG 2015“
| Unabhängig davon, ob Mandanten Sie „nebenbei“ im Smalltalk bei Verbraucherfragen um Rat bitten oder ob Sie ein wettbewerbsrechtliches Mandat zu bearbeiten haben – diese Übersicht zum „neuen“ UWG hilft weiter. Seit dem 10.12.15 gilt das überarbeitete UWG. Zweck der Gesetzesänderung war es, die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL, 2005/29/EG) vollständig umzusetzen. Die Novelle bringt daher neue Formulierungen und eine neue Struktur mit sich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig