· Nachricht · Haftungsrecht
Rechtzeitiger Fristverlängerungsantrag: Anwalt darf auf antragsgemäße Entscheidung vertrauen
von OStA Raimund Weyand, St. Ingbert
| Ein Rechtsanwalt muss sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist nicht beim Gericht erkundigen, ob sein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag fristgemäß eingegangen ist und ob ihm stattgegeben wird (BGH 2.12.20, XII ZB 324/20, Abruf-Nr. 220335 .) |
Sachverhalt
Ein während der Berufungsbegründungsfrist per Post an das OLG gesandter Fristverlängerungsantrag war verloren gegangen. Einem Wiedereinsetzungsantrag gab die Vorinstanz nicht statt, weil die Anwältin das Schicksal ihres Ersuchens hätte rechtzeitig überprüfen müssen. Die fehlende Kontrolle sei als schuldhafter Organisationsmangel zu werten. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde war beim BGH erfolgreich.
Relevanz für die Praxis
Eine teils gegenteilige frühere Rechtsprechung lehnt der Senat jetzt explizit ab. Der Entscheidung lassen sich damit einige Grundsätze für die anwaltliche Praxis entnehmen. Es gilt:
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