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  • 07.01.2015 · Fachbeitrag · Internationale Kanzlei

    „Law – Made in Germany“: besserer Zugang zum deutschen Recht

    | Auf internationaler Ebene werden Verträge meist auf Englisch verfasst und in Auseinandersetzungen deutsche Gerichtsstandorte gemieden, da vor ihnen nur auf Deutsch verhandelt werden kann (§ 184 GVG). Das deutsche Recht und den leistungsstarken Justizapparat weltweit zu fördern, ist das Ziel der Initiative „Law – Made in Germany“. |