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  • · Nachricht · Kanzleidurchsuchung

    BVerfG: Zeugnisverweigerungsrecht des Strafverteidigers kannDurchsuchung unverhältnismäßig machen

    | Eine Durchsuchung beim Strafverteidiger kann unverhältnismäßig sein, wenn die zu gewinnenden Erkenntnisse ohnehin keine Verwendung finden könnten, etwa wegen eines Zeugnisverweigerungsrechts ( BVerfG 6.11.14, 2 BvR 2928/10 ). |

     

    Aus den Gründen:

     

    Richtet sich eine strafrechtliche Ermittlungsmaßnahme gegen einen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre seiner Berufsausübung, bringt dies darüber hinaus die Gefahr mit sich, dass unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG stehende Daten von Nichtbeschuldigten, etwa den Mandanten eines Rechtsanwalts, zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Betroffenen in der Sphäre des Berufsgeheimnisträgers gerade sicher wähnen durften.

     

    Dadurch werden nicht nur die Grundrechte der Mandanten berührt. Der Schutz der

    Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege.

     

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20BvR%202928/10 

    Quelle: ID 43176735