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  • · Fachbeitrag · Kanzleiorganisation

    WLAN: So machen Sie kabellose Netzwerke mühelos sicherer

    | In vielen Anwaltsbüros funken kabellose Netzwerke Daten an PCs oder Tablets und versorgen diese mit Internetzugängen ohne Kabelgewirr. Das ist zwar praktisch, aber nicht unbedingt sicher. Indem Sie die Reichweiten von WLAN-Routern reduzieren, können Sie die Datensicherheit erhöhen. |

     

    Mittels Funknetzwerk alle Kanzleiräume mit einem Internetzugang zu versorgen, ist komfortabel, aber meist nicht nötig. Es erfordert zudem zuverlässige Verschlüsselungen (zur Haftung für einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss: BGH 12.5.10, I ZR 121/08). Sie benötigen nur zwei Minuten, um verschlüsselte Netzwerke noch sicherer zu machen: Die Sendeleistungen von WLAN-Routern sind meist auf Maximalstärke voreingestellt. Wird diese reduziert ‒ was viele Modelle ermöglichen ‒, ist das Netzwerk in einem kleineren Radius aktiv. Vorteil: Außerhalb der Büroräume wird ein existierendes Netzwerk gar nicht erst erkannt. Eine Überprüfung lohnt sich!

     

    • Beispiel

    Versorgt Ihr WLAN-Router den Empfangs- sowie einen größeren Arbeitsraum, in dem ausschließlich Korrespondenz erledigt wird, sollten Sie die Sendestärke 
anhand des Hersteller-Handbuchs herunterstufen. Das funktioniert z.B. bei der Fritz!Box so: Gehen Sie in das Menü „Erweiterte Einstellungen“ => „WLAN“ => „Funkkanal“. Dort können Sie die Sendeleistung regulieren.

     

    Wählen Sie ferner einen hohen Standort des Routers, z.B. auf einem Schrank in Deckennähe. Das hat folgende Vorteile: Geringerer Stromverbrauch und kein Empfang des Netzwerks noch weit außerhalb der Büroräume.

     

    PRAXISHINWEIS | Funknetzwerke sind unsicherer als kabelgebundene Internetzugänge. Kanzleien, die sicher sein wollen und sich nicht mit Verschlüsselungsmethoden und neuen Sicherheitsstandards beschäftigen möchten, empfiehlt sich eindeutig die kabelgebundene Nutzung von Routern. Wer auf Funknetzwerke nicht verzichten möchte, sollte daran denken, die WLAN-Funktion in Pausenzeiten, nach Büroschluss oder vor arbeitsfreien Tagen zu deaktivieren.

     

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 37 | ID 40253100