· Nachricht · Kleiderzwang
LG Augsburg: Robenpflicht auch vor Bayerns Amtsgerichten
| Das LG Augsburg bestätigte nun die AG-Entscheidung: Das Tragen einer Robe sei in Bayern auch vor den Amtsgerichten eine gewohnheitsrechtliche Pflicht. |
Anwalt A erschien zu einem AG-Termin nicht in Robe und wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. A klagte gegen den Freistaat Bayern auf Schadenersatz wegen Verdienstausfalls und verlangte Fahrtkosten ‒ erfolglos. Das LG Augsburg verwies auf § 20 BORA und erklärte, das Tragen der Robe sei in Bayern üblich (30.6.15, 031 O 4554/14).
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=031%20O%204554/14
Quelle: ID 43505258