· Fachbeitrag · Kommunikation mit Gerichten und Kollegen
Fit für den elektronischen Rechtsverkehr: Vorteile für Ihre Kanzlei
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz
| Der elektronische Rechtsverkehr bietet Ihrer Kanzlei nicht nur erhebliche Zeit- und Kostenvorteile, sondern auch die Möglichkeit, sich vom Wettbewerb abzusetzen: Erleichtern Sie Ihren Mandanten die Kommunikation und punkten Sie mit einem elektronischen Aktenzugang. Schon bald muss in Deutschland jedem Anwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach bereitstehen. Nutzen Sie die gewonnene Zeit bis zum verschobenen Starttermin, um sich und Ihre Kanzlei optimal vorzubereiten. Die Autorin erläutert, wie Sie Ihre Kanzlei rechtzeitig auf die Erfordernisse der „Kanzlei 3.0“ umstellen, um Haftungsrisiken zu verhindern. |
I. Überblick
Ein Cartoon zierte das Deckblatt der juris-Monatszeitung „jM“, Beilage zum Anwaltsblatt, im November 2014: Der Anwalt möchte im Termin einen Eilantrag zur Beschleunigung des Verfahrens einreichen. Die Richterin blickt von ihrem Laptop auf und sagt: „Reichen Sie die Akte bitte auf elektronischem Wege ein“. Zukunftsmusik?
1. Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr wird Pflicht
Mitnichten. Auch die Justiz ist auf dem Weg zur digitalen Akte, wenngleich die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Zeitpunkte für das Erreichen des Ziels definiert haben. Nachdem das bisherige elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) von Anwaltskanzleien auf freiwilliger Basis genutzt werden konnte, wird demnächst die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für alle zugelassenen Rechtsanwälte zur Pflicht. Damit ist die elektronische Kommunikation von Anwalt zu Anwalt bundesweit, zu den Bundesgerichten und zu den Zivil-, Finanz-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten in Sachsen, Berlin, Hessen und Brandenburg möglich. In einigen anderen Bundesländern gibt es ausgewählte Pilotgerichte, mit denen auf elektronischem Weg kommuniziert werden kann.
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