16.11.2017 · Fachbeitrag · Mandantenbindung
Freies WLAN im Wartebereich erst nach Sicherheitsupdate!
| Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen mit der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zum 13.10.17 nun gegeben sind, sollten Sie als Anwalt vorerst bei freiem WLAN im Wartebereich vorsichtig sein. IT-Experten haben Sicherheitslücken in der Verschlüsselung entdeckt. Die meisten Internetprovider haben inzwischen ein Update des Verschlüsselungsstandards WPA2 durchgeführt oder zumindest bis November 2017 angekündigt. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Provider, ob ein solches Update schon erfolgt ist, bevor Sie freies WLAN anbieten. |
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