30.12.2019 · Fachbeitrag · Mandate
Schadensregulierung: Geschädigte dürfen grundsätzlich Anwälte einschalten
| Der Kläger lässt sich mit seinem Forderungsschreiben an den Kfz-Versicherer über vier Monate Zeit. Ist dann ein Anwalt erforderlich, zumal der Fall einfach und ohne großen Aufwand lösbar war? Das AG Mannheim meint ja: Sieht sich der Kläger hochspezialisierten Versicherungen gegenüber, lege dies nahe, ebenfalls selbst juristische Fachleute einzuschalten. Das gelte auch für gewerblich Tätige (5.11.19, 3 C 4252/19, Abruf-Nr. 212677 ). |
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