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  • · Fachbeitrag · Mandatsverhältnis

    Wer, wie, was, warum? oder: Wie schnell muss ich als Rechtsanwalt antworten?

    | Fragt man den Mandanten, wie schnell eigentlich sein Rechtsanwalt eine Anfrage beantworten muss, wird er sagen: sofort. Der Rechtsanwalt wird auf § 11 Abs. 2 BORA verweisen. Und beantwortet wird die Frage nun vom BGH: unverzüglich nach den Umständen des Einzelfalls. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Ergangen ist der BGH-Beschluss nach einer erbrechtlichen Angelegenheit. In der hatte der Rechtsanwalt eine „Frage“ des Mandanten nach Auffassung der RAK nicht schnell genug beantwortet. Dafür ist dem Rechtsanwalt eine missbilligende Belehrung erteilt worden, gegen die er geklagt hat. Der BGH hat die Sachlage anders als die RAK gesehen.

     

    Der BGH nimmt zu zwei Punkten Stellung (18.7.16, AnwZ (Brfg) 22/15, Abruf-Nr. 187825):