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    Urlaubsplanung: So sichern Sie Zufriedenheit, Produktivität und Kontinuität im Team

    Bild: © Li Ding - stock.adobe.com

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | Für Arbeitnehmer ist das Jahr 2025 im Hinblick auf freie Tage vielversprechend: Kein bundesweiter Feiertag fällt auf ein Wochenende. Verständlich, dass die Mitarbeiter möglichst viele Brückentage nutzen möchten. Damit es keinen Streit um die besten Urlaubstermine gibt, Wünsche und Ansprüche möglichst gut berücksichtigt werden und gleichzeitig die Kanzlei problemlos läuft, ist Feingefühl und Planungstalent gefragt. Gehen Sie vorausschauend vor, um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, zufriedene und produktive Mitarbeiter zu haben und die Kontinuität zu erhalten. |

    Basis jeder guten Urlaubsplanung: Sollbesetzung eruieren

    Das Fundament für den perfekten Urlaubsplan ist es, die notwendige Sollbesetzung festzustellen: Wie viele Mitarbeiter werden wann benötigt? Welches Auftragsvolumen wird wann erwartet? Stehen besondere Termine an? Wichtig ist, nicht nur an Position und Aufgabengebiet der Mitarbeiter, sondern auch an eventuelle ungeplante Ausfälle zu denken. Schließlich kann auch von den Mitarbeitern im Einsatz einmal jemand krank werden.

     

    PRAXISTIPP | Das Berufsrecht von Anwälten erfordert es, längere Abwesenheiten von der Kanzlei frühzeitig vorzubereiten. Wenn Sie länger als eine Woche daran gehindert sind, Ihren Beruf auszuüben, oder wenn Sie länger als zwei Wochen abwesend sind, müssen Sie nach § 53 BRAO einen Vertreter bestellen.