27.07.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Keine Terminsverlegung: Richter ist nicht gleich befangen
| Wird ein Gerichtstermin nicht verlegt, ist das grundsätzlich kein Grund, eine Befangenheit anzunehmen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Eindruck entsteht, dass die Partei benachteiligt wird, entschied jetzt das VG München (11.4.18, M 21 K 17.42896, Abruf-Nr. 202347 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig