· Fachbeitrag · Rechnungen professionell stellen
Mit diesen fünf Tipps rechnen Sie Ihre Leistung richtig ab
von Rechtsfachwirtin Theresia Bohl, Hamburg
| Haben Sie ein Mandat erfolgreich abgeschlossen, schreiben Sie auch gern die Rechnung. Wie Sie Fehler vermeiden und welche Vorteile eine elektronische Rechnung bzw. Signatur bietet, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Pflichtangaben
Nehmen Sie die Pflichtangaben in die Rechnung auf. Hierzu zählen unter anderem der Name und die Anschrift von Unternehmer (= RA) und Empfänger (= Mandant), die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung bzw. die Art und der Umfang der erbrachten sonstigen Leistung (z.B. Prozessvertretung in dem Rechtsstreit A ./. B mit Datum, AK 14, 196).
PRAXISHINWEIS | Falls Sie eine sonstige erbrachte Leistung abrechnen, fügen Sie ein Dokument bei, das Art und Umfang der Leistung näher beschreibt. Dies gibt dem Mandanten ein sicheres Gefühl und wirkt professionell. In der Rechnung müssen Sie auf dieses Dokument hinweisen. |
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