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  • · Nachricht · Rechtliches Gehör

    Vertretungsvollmacht kann auch mündlich erteilt werden

    | Einer besonderen Form bedarf die Erteilung einer umfassenden Vertretungsvollmacht nicht. Sie kann insbesondere auch mündlich erteilt werden. In der Erteilung kann die Ermächtigung enthalten sein, eine gegebenenfalls erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Auftraggebers zu unterzeichnen (OLG Celle 20.1.14, 322 SsRs 24/13). |

     

    Aus dem Entscheidungstext:

     

    Nach dem Vorbringen in der Rechtsbeschwerde hat der Betroffene seinen Verteidiger umfassend bevollmächtigt. Diese Erklärung schließt die Ermächtigung des Verteidigers ein, die Vollmachtsurkunde im Namen des Betroffenen zu unterzeichnen. Danach war der Verteidiger berechtigt für den Betroffenen Erklärungen auch zur Sache abzugeben und einen Entbindungsantrag zu stellen.

    Quelle: ID 42588120