· Fachbeitrag · Rechtschreibung: Hätten Sie es gewusst?
Teil 1: Lautähnlichkeiten wie s, ss oder ß werden sogar im Jurastudium gelehrt
von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
| Berufsschulen und Universitäten klagen heute allgemein über die abnehmenden Rechtschreibkenntnisse ihrer Studierenden. Nicht umsonst finden sich in aktueller Grundlagenliteratur für Jurastudenten Kapitel über die korrekte Unterscheidung von dass und das. Dabei gibt es oft klare Regeln oder zumindest Anhaltspunkte, die das schriftliche Leben erheblich erleichtern. Der folgende Beitrag erläutert die korrekte Anwendung von s, ss oder ß (1.), ph, f oder v (2.) sowie i, ie oder y (3.). |
1. Das Dreigespann s, ss oder ß muss nicht verwirren
Beginnen wir mit einem Dreigespann, das oft für Verwirrung sorgt. Gemeint sind die verschiedenen Schreibweisen für den Laut s: als einfaches s, als doppeltes ss und als ß. (Das Eszett kommt übrigens weltweit nur in der deutschen Schriftsprache vor ‒ eine echte Besonderheit!) Was die drei Schreibweisen angeht, gibt es konkrete Regeln und mindestens ebenso viele Ausnahmen. Damit die Sache praxistauglich bleibt, gehen wir die Sache hier anders an: mit vier Basisregeln, die den Großteil der Zweifelsfälle klären.
a) Eine einfache Sache ist: Schreiben nach Klang
Wenn Sie genau hinhören, wird Ihnen auffallen, dass es im Deutschen zwei verschiedene s-Laute gibt: einen stimmhaften wie in Revision oder Vorsatz und einen stimmlosen wie in Nießbrauch oder lassen. Diesen Unterschied benötigen wir für die erste, simple Regel:
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