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  • 04.06.2013 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Deckungsschutz in Anlagestreitigkeiten möglich

    | Gute Nachrichten: Der BGH hat entschieden, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam sind. Hiermit entfällt für Mandanten das wirtschaftliche Risiko einer Schadenersatzklage in Höhe der Rechtsverfolgungskosten. |