27.07.2018 · Fachbeitrag · Signatur
Doch kein Verbot der Containersignatur?
| Um die Integrität und Authentizität einer qualifizierten elektronischen Signatur uneingeschränkt sicherzustellen, muss die Container- oder Umschlagsignatur nicht in jedem Fall verboten werden. Ein Verbot ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn der Absender mit ihr nur elektronische Dokumente verbindet, die alle ein Verfahren betreffen und die nach dem Eingang bei Gericht zusammen mit den bei der Übermittlung angefallenen Informationen und mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt und zu den Gerichtsakten genommen werden. |
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