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  • · Nachricht · Verbraucherrecht

    Umsetzung der EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher in Mitgliedstaaten ab 13.6.14

    | Die europäische Verbraucherrechtrichtlinie zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts wurde am 22.11.11 verkündet. Die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Vorschriften sind ab dem 13.6.14 anzuwenden. |

     

    Im deutschen Recht ändert sich unter anderem Folgendes: Unternehmern werden umfangreichere Informationspflichten auferlegt. Der Schutz des Verbrauchers vor versteckten und unangemessenen Zusatzkosten wird erweitert. Eine grundlegende Änderung ergibt sich im Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Die Widerrufsfrist wird verlängert und endet bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung erst nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Die Rücksendungskosten werden grundsätzlich dem Verbraucher zufallen, wenn er vom Unternehmer entsprechend informiert wurde.

     

    Über Einzelheiten lesen Sie die Nachricht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz komplett unter http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/Verbraucherrechterichtlinie/verbraucherschutzrichtlinie_node.html 

    Quelle: ID 42569164