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  • 19.02.2020 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Anwälte dürfen erwarten, dass Post am nächsten Werktag zugestellt wird

    | Der BGH hat erneut bestätigt, dass ein Anwalt darauf vertrauen darf, dass innerhalb Deutschlands und innerhalb der Leerungszeiten eingeworfene Post am darauffolgenden Werktag zugestellt wird (17.12.19, VI ZB 19/19, Abruf-Nr. 214043 ). Ohne konkrete Anhaltspunkte muss er nicht mit längeren Postlaufzeiten rechnen, die zu einer versäumten Frist führen. |