· Nachricht · Verfahrensrecht
Fristverlängerung sorgfältig prüfen: Entscheidet das Gericht wunschgemäß?
| Immer wieder handeln sich Anwälte Probleme bei Fristverlängerungen ein: Verlängert das Gericht eine Frist, darf der Anwalt nicht obligatorisch darauf vertrauen, dass die Verlängerung auch seinem gewünschten Zeitraum entspricht. Ein aktueller Beschluss des OLG Köln zeigt jedoch: Hat das Gericht missverständlich geantwortet, trifft den Anwalt keine Schuld (12.7.22, 15 U 42/22, Abruf-Nr. 231152 ). Das Gericht hatte sich in der formularmäßigen Bewilligung pauschal auf den Antrag des Anwalts bezogen, ohne vorsorglich hinzuweisen, dass eine Verlängerung „zwei Wochen nach Akteneinsicht“ gar nicht hinreichend bestimmt ist. |
PRAXISTIPP | Sie sollten sich keinesfalls darauf verlassen, dass die Gerichte stets gnädig sind. Vor allem sollten Sie grundsätzlich konkrete kalendermäßig bestimmte Daten/Zeiträume nennen, bis wann „Ihre“ Frist verlängert werden soll. Zusätzlich stellt sich das Problem, dass ein Gericht den Antrag nicht „ablehnen“ muss, nur weil es von dem erbetenen Zeitraum abweicht. Das Gericht kann also verlängern, muss aber auch nicht explizit hinweisen, wenn es nur eine kürzere Frist bewilligt (stillschweigende Ablehnung: BGH 8.4.15, VII ZB 62/14, Abruf-Nr. 176482). Es ist deshalb Ihre Aufgabe, eine gerichtliche Entscheidung auf den Wortlaut zu prüfen, um festzustellen, bis wann genau verlängert wurde. |
(mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen,Beschluss eingesendet von RA, FA VersR, FA MedizinR Dr. Martin Riemer, Brühl)
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