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  • · Nachricht · Vermittlungsausschuss

    Reform der Prozesskostenhilfe bestätigt

    | Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe, die allen Bürgen Rechtsschutz unabhängig von Einkunft und Vermögen garantieren soll, bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich gestern am 26.6.13 im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen. Die vom Bundesrat in seiner Anrufung am 7.7.13 geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt. |

     

    Da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen an der Reform der Prozesskostenzhilfe vorschlägt, muss sich der Deutsche Bundestag auch nicht mehr damit befassen - das unveränderte Gesetz wird direkt dem Bundesrat zugeleitet. Dieser entscheidet am 5.7.13 über die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Verzichtet er darauf, kann die Reform wie geplant am 1.1.14 in Kraft treten, so die Pressemitteilung des Bundesrats von gestern.

    Quelle: ID 40283240