· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Ist der Anwaltsvertrag ein Fernabsatzvertrag?
| Im Moment wird in der Rechtsprechung darum gestritten, ob auf den Anwaltsvertrag die Regelungen des Fernabsatzrechts anzuwenden sind. Das haben das LG Bochum und das AG Charlottenburg vor Kurzem verneint (vgl. LG Bochum RVGreport 17, 91 = AGS 17, 370; AG Berlin-Charlottenburg NJW-RR 16, 184), das AG Düsseldorf hat es hingegen bejaht (AnwBl. 17, 92). Nun hat sich auch das AG Brandenburg für die Anwendung ausgesprochen). |
Sachverhalt
Ein Rechtsanwalt hatte seine Rechtsanwaltsvergütung eingeklagt. Die Ehefrau des Beklagten war mit dem Fahrzeug ihres Ehemanns am 27.2.16 in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Am Morgen des 29.2.16 stellte ein Autohaus dem in Br. wohnenden Beklagten einen Mietwagen zur Verfügung. Dabei hatte der Mitarbeiter des Autohauses empfohlen, den Kläger, der sein Büro in H. hat, als Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Kläger hat dann am 29.2.16 per Telefax um 11:44 Uhr an das Autohaus eine vorgedruckte „Prozessvollmacht“ mit den eingefügten Personalien des Beklagten und der Unfallgegnerin übersandt. Diese unterzeichnete der Beklagte noch im Autohaus.
Am gleichen Tag bestätigte der Kläger die Übernahme des Mandats und zeigte gegenüber der Versicherung der Unfallgegnerin an, dass er die Interessen des Beklagten vertrete. Die auf ihn lautende Vollmacht fügte er bei.
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