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  • 09.07.2013 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung

    Arbeitsüberlastung als Wiedereinsetzungsgrund

    | Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Anwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (BGH 8.5.13, XII ZB 396/12, Abruf-Nr. 131916 ). |