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  • · Nachricht · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Personal: Stichprobenartige Überwachung der Zuverlässigkeit durch Anwalt genügt

    | Ein Rechtsanwalt hat sein Büropersonal allgemein angewiesen, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen. Er überwacht die Zuverlässigkeit seines Personals stichprobenartig. Nimmt er so seine Kontrollpflicht hinreichend wahr? |

     

    Ja ‒ so der BGH am 15.07.14 (VI ZB 15/14). Eine darüber hinausgehende Überwachung ist nicht gefordert, wenn der Anwalt von der Zuverlässigkeit der Mitarbeiterin ausgehen durfte.

     

    Quelle: ID 42907059