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  • · Nachricht · Wiedereinsetzung

    Sorgfaltspflicht des Einzelanwalts nicht überspannen!

    | Ein als Einzelanwalt tätiger Rechtsanwalt, der vor dem Verlassen der Kanzlei seiner einzigen Bürokraft die mündliche Weisung erteilt, einen Schriftsatz zur Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist im Lauf des Nachmittags per Telefax an das zuständige Gericht abzusenden, muss keine organisatorischen Vorkehrungen dagegen treffen, dass die Anweisung deshalb nicht ausgeführt wird, weil seine Bürokraft nach der Nachricht von einem Unfall ihrer Tochter überstürzt die Kanzlei verlässt, ohne den Auftrag auszuführen (BVerwG 25.3.15, 9 B 65.14). |

     

    Es hat sich mit dem durch die Unfallnachricht veranlassten sofortigen Aufbruch der Kanzleikraft des Prozessbevollmächtigten des Klägers ein anderes Risiko verwirklicht als das, vor dem die unterlassenen organisatorischen Vorkehrungen hätten schützen sollen.

     

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=25.03.2015&Aktenzeichen=9%20B%2065.14

    Quelle: ID 43397462