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  • 26.09.2019 · Fachbeitrag · Zustellung

    Viele Wege führen zum Fax … aber nicht alle sind zuverlässig

    | Zwar darf ein Anwalt auch moderne digitale Faxdienste nutzen, jedoch sind internetbasierte Übertragungswege oft unsicherer als der klassische Telefaxversand. Zudem muss eine Beschwerdeschrift zweifelsfrei dem Anwalt zugeordnet werden, sagt das LSG Hessen (13.12.18, L 6 SF 1/18 DS, Abruf-Nr. 211260 ). Nutzt der Anwalt einen E-Mail-to-Fax-Dienst, muss das Gericht besonders streng prüfen, ob der Schriftsatz tatsächlich von ihm stammt. |