· Fachbeitrag · Anwaltsmarketing
In drei Schritten zum Kanzlei-Newsletter, der in Erinnerung bleibt
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Digitale oder als Faltblatt angebotene Newsletter sind für viele Kanzleien eine Pflichtübung. Schnell erstellt oder von Dienstleistern mit Inhalten befüllt, werden sie versandt oder ausgelegt. Aber werden sie überhaupt gelesen? Bleiben sie im Gedächtnis? Mit innovativen Ansätzen lässt sich ein Newsletter individuell auf Mandanten zuschneiden. In drei Schritten leitet Sie dieser Beitrag zum erfolgreichen Kanzlei-Newsletter. |
1. Schritt eins: 15 Minuten ‒ und das Konzept steht
Kanzlei-Newsletter genießen oft den Ruf eines obligatorischen, günstig und baukastenartig erstellten Werbeinstruments. Ähnliche oder identische Inhalte und Designs lösen ein Gefühl der Austauschbarkeit aus. Dienstleister bieten Komplettlösungen an und liefern den notwendigen Content, der mit Kanzleilogo und Anwaltsbild ergänzt und versandt wird.
Der Mandant wird im digitalen Zeitalter von Newslettern überspült. Damit er überhaupt hineinschaut, können Sie sich vom Markt mit einem individuellen Newsletter absetzen, indem Sie gelieferten Content ergänzen oder den Inhalt von vornherein geschickt auswählen. Vermeiden Sie Urteile und Rechtstipps, die hinreichend aus anderen Quellen bekannt sind. Auch wenn die typischen Strukturen (z.B. rechtliche Thematik, Rechtsprechung und Aktualität) erhalten bleiben müssen, erreichen Sie mit einigen Tricks den persönlichen Newsletter, der gelesen und nicht sofort vergessen wird.
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