· Nachricht · Anwaltszulassung
DAV fordert Nachweis berufsrechtlicher Kenntnisse
| Der Deutsche Anwaltverein (DAV) strebt eine Gesetzesinitiative an: Die Anwaltszulassung soll auch davon abhängen, dass hinreichende Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht bestehen, so DAV-Präsident RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer auf dem 65. Deutschen Anwaltstag Ende Juni dieses Jahres in Stuttgart. |
§ 12 BRAO solle entsprechend ergänzt werden. Die zusätzlichen Kenntnisse könnten in einer mindestens zehnstündigen Ausbildung erworben werden ‒ privat, an der Uni oder im Referendariat.
Quelle: DAV-Pressemitteilung vom 27.6.14
Quelle: ID 42827758