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  • · Nachricht · Anwaltszulassung

    DAV fordert Nachweis berufsrechtlicher Kenntnisse

    | Der Deutsche Anwaltverein (DAV) strebt eine Gesetzesinitiative an: Die Anwaltszulassung soll auch davon abhängen, dass hinreichende Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht bestehen, so DAV-Präsident RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer auf dem 65. Deutschen Anwaltstag Ende Juni dieses Jahres in Stuttgart. |

     

    § 12 BRAO solle entsprechend ergänzt werden. Die zusätzlichen Kenntnisse könnten in einer mindestens zehnstündigen Ausbildung erworben werden ‒ privat, an der Uni oder im Referendariat.

     

    Quelle: DAV-Pressemitteilung vom 27.6.14

    http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/dat-314?PHPSESSID=ksjfddo0q9u5fc75f0plg0d816 

    Quelle: ID 42827758