Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fachanwaltstitel

    Fortbildungsnachweis: Arbeitsüberlastung entschuldigt nicht

    | Der Kläger kann sich nicht durch den ersparten Aufwand für zwei Jahre einen Vorteil gegenüber den Fachanwälten verschaffen, die die Fortbildungspflicht erfüllt haben. Er hat außerdem über zwei Jahre eine Qualifikation vorgegeben, deren Voraussetzungen er tatsächlich nicht erfüllt hatte (AnwGH Celle 9.9.13, AGH 6/13). |

     

    Dem Kläger wurde mit Urkunde vom 12.11.07 das Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ gestattet. Für 2010 und 2011 erbrachte er keine Fortbildungsnachweise. Die Beklagte forderte ihn zum Nachweis auf und gewährte ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Kläger teilte mit, dass ihm die geplante Fortbildung aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens und der Teilnahme an einer Landtagswahl nicht möglich gewesen sei. Er sicherte zu, im ersten Halbjahr 2013 gesammelt die Fortbildungsnachweise für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu erbringen.

     

    Die Beklagte widerrief die Erlaubnis des Klägers zum Führen des Fachanwaltstitels. Die dagegen gerichtet Klage des Klägers ist als unbegründet abgewiesen worden.

    Quelle: ID 42445835