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Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten
| Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |
Gehen Sie dazu z.B. auf iww.de/fk/rubrik/fao-fortbildung oder die entsprechende Seite eines anderen oben genannten Informationsdienstes. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben. Bei Interesse klicken Sie einfach auf die rechts oben befindliche Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen ‒ schon kann es losgehen!