· Fachbeitrag · Fortbildung
Neuer Fachanwaltstitel: Internationales Wirtschaftsrecht
| Der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zufolge waren am 1.1.13 in Deutschland 46.723 Fachanwaltsbezeichnungen gemäß § 43c BRAO verliehen. Den bisher 20 existierenden Fachanwaltschaften wird nun der „Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht“ hinzutreten. Dessen Einführung hat die Satzungsversammlung der BRAK am 6.12.13 beschlossen. |
Die FAO soll unter anderem in § 14 entsprechend neu gefasst und um den neuen Fachanwaltstitel erweitert werden. Nach der Begründung des Beschlusses erfordert das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts den Umgang mit Kollisionsrecht, fremden Rechtsordnungen und anderen Kulturen/Sprachen. Der Beschluss bedarf nun der Genehmigung des Bundesjustizministeriums. Dieses kann ihn binnen drei Monaten aufheben, § 26 Abs. 1 FAO. Sollte es zustimmen, tritt die Regelung am ersten Tag des dritten auf die Verkündung in den BRAK-Mitteilungen folgenden Monats in Kraft.
PRAXISHINWEIS | Einige Fortbildungsinstitute bieten bereits Fachanwaltslehrgänge für die Spezialisierung „Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht“ an (http://www.iww.de/sl391). Der Erfolg der Lehrgänge steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der planmäßigen Genehmigung der Einführung durch das Bundesjustizministerium. |