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  • · Fachbeitrag · Kommunikation

    Erfolgreich um ein Unternehmensmandat pitchen

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | Pitchen von Anwälten? Ja! Sie haben richtig gelesen! Pitches stammen aus der Werbebranche und bezeichnen dort die Präsentation einer Werbeagentur, mit der sie sich um den Auftrag eines Unternehmens bewirbt (engl. to pitch = übermäßig anpreisen). Inzwischen schreiben viele Unternehmen aber auch Pitches für Anwaltskanzleien aus, bevor sie wichtige Mandate vergeben. Der folgende Beitrag erläutert, was Sie beachten müssen, wenn Sie zu einem solchen Pitch eingeladen sind und einsteigen möchten. |

    1. Herzstück des Pitches = Bezug zum konkreten Mandat

    Beim Pitchen geht es nicht vorrangig um die allgemeine Vorstellung der Kanzlei, sondern um ein konkretes Mandat, z. B. um die Rechtsberatung hinsichtlich Finanzierungen oder Mergers & Acquisitions. Die Daten Ihrer Kanzlei hat das Unternehmen in der Regel bereits erfasst, bevor Sie zum Pitch eingeladen wurden. Wenn Sie in diesem Wettbewerb bestehen wollen, müssen Sie sich sehr gut vorbereiten und im Prinzip gedanklich schon die ersten Schritte eines bestehenden Mandats gehen. Zeigen Sie, dass Sie das Unternehmensanliegen verstanden und durchdrungen haben, anstatt vergleichbare Mandate zu nennen, die Sie bereits erfolgreich geführt haben. Gehen Sie auf wichtige Zusatzaspekte ein, an die das Unternehmen möglicherweise nicht von sich aus gedacht hat. Setzen Sie Ihr Know-how und Ihr gutes Team ins rechte Licht!

    2. Wägen Sie ab: Lohnt sich das Pitchen?

    Zu einem Pitch werden in der Regel mehrere Kanzleien eingeladen. Die Pitches selbst werden normalerweise nicht honoriert. Um nicht unnötig Geld zu investieren, prüfen Sie daher zunächst, ob sich der Aufwand im konkreten Fall lohnt. Überdenken Sie dabei auch, ob Sie negative Folgen für Ihre Kanzlei erwarten, wenn Sie die Einladung zum Pitch ausschlagen.