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  • 24.03.2020 · Fachbeitrag · Marketing

    Anwaltswerbung: Pin-up-Kalender mit Nacktfotos unzulässig

    | Wenn Anwälte werben, muss stets die eigene juristische Beratung im Vordergrund stehen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Anwalt mit Pin-up-Kalendern mit Nacktfotos oder Zeitungsanzeigen wirbt, die nicht vorhandene Vorteile für Mandanten suggerieren oder effektheischend politische Themen aufgreifen. Das hat der AGH Nordrhein-Westfalen jetzt entschieden (6.12.19, 2 AGH 3/19, Abruf-Nr. 214610 ). |