· Fachbeitrag · Schenken
Wirkungsvolle Geschenke erhalten die Freundschaft
von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
| Weihnachten hat es wieder einmal gezeigt: Obwohl der Termin bekannt ist, zeigen sich dennoch viele Rechtsanwälte überrascht, wenn es plötzlich Dezember ist und Hektik ausbricht. Wer Geschenke nicht als lästige Pflicht verstehen will, sondern die Chancen nutzen möchte, die mit dem Schenken verbunden sein können, erhält im folgenden Text Anregungen. |
1. An Compliance denken
Nicht zuletzt die intensive, aus Sicht einiger Betroffener ausufernde Compliance Diskussion hat Geschenke im geschäftlichen Umfeld zu einem fragwürdigen Thema gemacht. Viele Rechtsanwälte scheuen mittlerweile generell davor zurück, gewerblichen Mandanten Geschenke zu machen. Werden allerdings gewisse Spielregeln eingehalten, können Geschenke eine große Wirkung entfalten, auch unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und notwendiger Compliance-Regeln.
2. Wirkung von Geschenken
Den Menschen, die uns Gutes tun, fühlen wir uns verpflichtet. Der Gedanke der sog. Reziprozität ist in unserer Gesellschaft tief verwurzelt. Deshalb dürfen diejenigen, welche einem Menschen Gutes tun, auch umgekehrt erwarten, Gutes zu erfahren. Diese Regel ist für das Funktionieren einer Gesellschaft wichtig. Wer sich nicht daran hält, wird kritisch gesehen und mit negativen Ausdrücken wie „Nassauer“, „Schmarotzer“ oder „Parasit“ belegt.
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