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  • · Nachricht · Sozialrecht

    „Nicht gemeinnütziger“ Anwalt zur Schuldnerberatung geeignet?

    | Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger einen Anspruch darauf hat, dass die Beklagte ihn in die Liste der Schuldnerberatungsstellen nach § 16a SGB II aufnimmt. |

     

    Der Kläger war Rechtsanwalt und führte seit 2003 Schuldnerberatungen durch. Er hatte den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht mit Erfolg absolviert und führte laufend Schuldenbereinigungsverfahren und Hilfestellungen im Insolvenzverfahren durch.

     

    Die Beklagte lehnte eine Aufnahme des Klägers ab: Der Kläger sei keine gemeinnützige Stelle und sei nicht als Insolvenzberatungsstelle beim Niedersächsischen Landessozialamt anerkannt.

     

    Nach dem LSG konnte dies nicht so einfach abgelehnt werden. Der Kläger einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (LSG Niedersachsen-Bremen 28.4.15, L 11 AS 255/13).

     

    Volltext unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%2011%20AS%20255/13 

    Quelle: ID 43557172