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  • 07.01.2014 · Fachbeitrag · Werberecht

    Chance: Schriftliches Beratungsangebot unter Umständen erlaubt

    | Ein Anwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten (hier: einen in Anspruch genommenen Kapitalanleger) in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn der Adressat durch das Schreiben nicht belästigt, genötigt oder überrumpelt wird, er momentan auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann. |