· Fachbeitrag · Gebäudeenergiegesetz
Das „Heizungsgesetz“ ist zum 1.1.24 in Kraft getreten
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Nach monatelangen zähen Verhandlungen im Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 29.9.23 grünes Licht für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich „Heizungsgesetz“, gegeben und es konnte zum 1.1.24 in Kraft treten. Im folgenden Beitrag wird auf die Inhalte des GEG im Detail eingegangen, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Gebäuden leisten sollen. |
1. Vorbemerkung
Die klare Botschaft ist: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Allerdings wurden die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen CO2-Einsparungen im Jahr 2022 zum dritten Mal in Folge verfehlt. Deshalb sind erhebliche politische Anstrengungen notwendig, um die gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich die EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat.
Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist die Energiewende im Wärmebereich von besonderer Bedeutung, denn mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs wird in Deutschland für das Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Fast jeder zweite der rd. 41 Mio. Haushalte in Deutschland heizt mit Erdgas, knapp 25 Prozent mit Heizöl und gut 14 Prozent mit Fernwärme. Hier ist mithin schnelles Umsteuern gefragt, um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch zu reduzieren. Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossene Koalitionsvertrag sah vor, dass ab dem Jahr 2025 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung diese 65 Prozent-Vorgabe auf den Beginn des Jahrs 2024 vorgezogen.
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