· Fachbeitrag · Klimaschutz in der Kanzlei
E-Auto, Jobrad, Bahnfahrt ‒ das Mobilitätskonzept der Kanzlei hat viele Facetten
von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn
| Der Trend zum Auto ist in Deutschland ungebrochen ‒ das gilt besonders für Dienstwagen. Doch der Anteil von E-Fahrzeugen wächst. Zudem können Kanzleien für ihr Team intelligente Mobilitätskonzepte entwickeln, in die sie Fahrrad, E-Bike, Deutschlandticket und BahnCard einbeziehen. |
1. Eckdaten
Ob Steuer oder Abgabe ‒ über diese Instrumente lässt sich der Klimaschutz politisch steuern. Länder wie Norwegen, Dänemark und die Niederlande machen vor, wie sich die Umweltauswirkungen des Autoverkehrs darüber lenken lassen. Dort sind z. B. Kfz- und Dienstwagensteuer höher als in Deutschland und das Autofahren ist insgesamt teurer. In Deutschland gilt:
a) Die Zulassungen von Privatfahrzeugen steigen auf mehr als 60 Millionen
Im Jahr 2023 waren in Deutschland zum ersten Mal über 60 Millionen Autos, Motorräder und Lkw zugelassen ‒ ein Rekord. Wer in Deutschland ein Fahrzeug kauft, zahlt Umsatz- und Zulassungssteuer sowie Zulassungsgebühren. Wer eines besitzt, führt Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuer ab, beim Tanken fossiler Energien kommen Umsatz- und Energiesteuer hinzu. Seit 2021 gilt ein CO2-Preis für Benzin und Diesel, der nach und nach steigt. Zum 1.1.24 wurde er auf 45 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid angehoben. Das war noch einmal ein Sprung von mehr als 4,3 Cent pro Liter Benzin und 4,7 Cent pro Liter Diesel im Vergleich zum Vorjahr. Bei der CO2-Abgabe handelt es sich allerdings nicht um eine Steuer, da die Einnahmen daraus zweckgebunden sind. Sie fließen in den Klima- und Transformationsfonds, um den Klimaschutz zu finanzieren.
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