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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Gebühren für Prepaid-Kreditkarte sind kein Arbeitslohn

    | Gewähren Sie Ihren Mitarbeitern Sachbezüge im Wert von maximal 44 EUR im Monat und wickeln Sie den Sachbezugswert über eine Prepaid-Kreditkarte ab, führen die Aufladegebühren oder die einmaligen Setup-Gebühren ‒ entgegen der Handhabung einiger Lohnsteuerprüfer ‒ nicht zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil. |

     

    Diese Klarstellung traf nun die Landesfinanzdirektion des Freistaats Thüringen. Sie wies darauf hin, dass die 44-EUR-Freigrenze für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit durch die Gebühren nicht betroffen sei (Landesfinanzdirektion Freistaat Thüringen, Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015, Abruf-Nr. 185093). |

    Quelle: Ausgabe 07 / 2016 | Seite 109 | ID 44106730