· Nachricht · Arbeitslosenversicherung
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sinken
| Die Koalitionspartner darauf verständigt, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken. |
Der Beitrag soll wie folgt sinken: per Gesetz von derzeit 3,0 auf 2,6 Prozent zum 1.1.19 und per befristeter Verordnung (vom 1.1.19 bis Ende 2022) um weitere 0,1 Prozent. Damit würde der Beitragssatz im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen.
Quelle: ID 45581443